Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (Wedler Living GmbH) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website wedler-living.de.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Wedler Living GmbH
Bochumer Straße 22
99734 Nordhausen
Deutschland
Telefon: +49 (0) 3631 / 4731622
Mail: [email protected]
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
.pdf Dateien
Filternavigation
Kategorieseiten
Evaluationsmethode
WCAG 2.2 aa
Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer Website
Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website. Derzeit tun wir hierzu Folgendes:
Die Filternavigation, sowie Kategorieseiten werden derzeit an die WCAG2.2 aa Standards angepasst.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Der Beauftragte der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderungen
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt
Telefon: 0361 573 811 741
E-Mail: [email protected]
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 13.05.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 13.05.2025 überprüft.
Quelle: www.e-recht24.de